Das Berufsbild in der Podologie
Die Podologin und der Podologe
Podologin und Podologe ist ein staatlich anerkannter Gesundheitsfachberuf, welcher eine große Bedeutung in der Behandlung von Patienten einnimmt, da die Notwendigkeit der Behandlungen von Füßen stetig steigt.
Die Podologie unterstützt die Dermatologie und Orthopädie und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Sie nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Podologin und Podologe führen selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Sie gelten gleichzeitig als Mittler zwischen Patienten, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet die Podologin und der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Eine wichtige Aufgabe der Podologie ist es, den bereits erkrankten Fuß in Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Therapieberufen wiederherzustellen und so den betroffenen Menschen ein Stück unbeschwerten Lebens zurückzugeben.
Das Tätigkeitsfeld der Podologin und des Podologen
Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit in der Podologie wesentlich. Skalpell und moderne Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten.
Es werden nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen entfernt, störende Schwielen und deformierte Fußnägel behandelt. Die Beratung der Patienten mit Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine (Medikamente (Salben), Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze) ist ein wichtiger Bestandteil in der Praxis. Darüber hinaus werden Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht behandelt. Fußerkrankungen können bei regelmäßiger Behandlung frühzeitig erkannt werden bzw. sollten erst gar nicht entstehen.
Seit dem 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnungen “Podologin” oder “Podologe” und “Medizinische Fußpflegerin” oder “Medizinischer Fußpfleger” durch das Podologengesetz (PodG) geschützt. Wer die Berufsbezeichnung führen will, bedarf der Erlaubnis, einer Berechtigung oder staatlicher Anerkennung.
Folgende Behandlungen am Fuß werden u.a. durchgeführt:
- Nagelbehandlungen
Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln - Hyperkeratosenbehandlungen
Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen - Behandlung von Clavi und Verrucae
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen - Druck- und Reibungsschutz
Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen - Orthonyxie
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln - Orthesentechnik
Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen - Nagelprothetik
Künstlicher Nagelersatz - Fuß- und Unterschenkel-Massage
Als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens - Allgemeine und individuelle Beratung
Umfassende Beratung für eine optimale Behandlung von Fußproblemen
Beim Bundesverband für Podologie e.V. erfahren Sie mehr über den Beruf der Podologin und des Podologen.